Tel.:  +4934297160284 Donnerstag, 21.11.2024
Praxis für Zahnheilkunde

Zahnärztin Kristin Gentsch

Patienteninformationen

Liebe Patienten,

auf der Seite der renommierten  Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde finden Sie zu allen relevanten Themen  unabhängige Stellungnahmen und Informationsmaterial auf dem aktuellsten wissenschaftlichen Stand.

Patienteninformationen der Deutschen Gesellschaft für  Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde DGZMK

Auf der folgenden Seite finden Sie Informationen zum zahnärztlichen Notdienst in Ihrer Nähe. Außerdem können Sie diensthabende Kollegen auch Ihrer Tagespresse entnehmen.

• Notfalldienst der Landeszahnärztekammer Sachsen

Apothekennotdienst

Schmerzsprechstunde

Wir führen eine Bestellpraxis, um lange Wartezeiten möglichst zu vermeiden.

Aus diesem Grund haben wir eine Schmerzsprechstunde für akute Schmerzpatienten eingeführt:

MO, DI, DO und FR von 8.30 – 9.00 Uhr, MI 16.45 – 17.15 Uhr

ist für Patienten mit Beschwerden reserviert. Sie würden uns sehr helfen, wenn Sie sich nach Möglichkeit telefonisch anmelden.

Anamnesebogen

Wenn Sie das erste mal zu uns kommen, benötigen wir einen vollständig ausgefüllten Anamnesebogen inklusive der Angabe eventueller Medikamente. Sie können das gern schon zu Hause vorbereiten. Dazu können Sie den Anamnesebogen herunterladen und dann zum Termin mitbringen. Die Angaben müssen jährlich neu überprüft werden.

Anamnesebogen

Sponsoring

Wir sponsern Zahnrettungsboxen für Kindertagesstätten, Sportvereine mit Kinderabteilung, Grundschulen o.ä. Bitte bei uns melden, wir bringen die Box vorbei und erklären die Handhabung.

Teilzahlungsmöglichkeit

Ihr Einverständnis vorausgesetzt, wird das Rechnungswesen künftig an eine Abrechnungsfirma/Verrechnungsstelle delegiert. Diese sendet Ihnen Ihre Rechnung in unserem Namen. Wir möchten uns auf diese Weise von zeitaufwändigen Verwaltungsaufgaben entlasten. Damit Sie als Patient mit Ihrer Behandlung, Ihre Wünschen und Fragen im Mittelpunkt stehen. Die weiteren Vorteile für den Patienten liegen auf der Hand:

Sie haben die Möglichkeit der Teilzahlung, auch bis 4 Monate zinsfrei. Die Abrechnungsstelle steht Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Erstattungsansprüche gegenüber privaten Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfestellen mit Rat und Tat zur Seite.